Beitrags-Satzung
der Heilpraktiker-Gesellschaft für Elektroakupunktur nach Voll (EAV) e. V.
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von 90,00 EUR.
Tritt ein Mitglied erst im Laufe des Jahres dem Verein bei, gilt folgende Beitragsstaffel:
Eintritt im 1. Quartal: Beitrag 90,00 EUR
Eintritt im 2. Quartal: Beitrag 67,50 EUR
Eintritt im 3. Quartal: Beitrag 45,00 EUR
Eintritt im 4. Quartal: Beitrag 22,50 EUR
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Beitragsabrechnung für volle Jahresbeiträge erfolgt im April. Alle übrigen Mitgliedsbeiträge werden zeitnah mit der Bestätigung der Aufnahme in den Verein abgerechnet.
Umlagen werden derzeit nicht erhoben.
Ehrenmitglieder müssen ab dem Folgejahr keine Beiträge und Umlagen entrichten.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.
